Matthias Schulte, MSc, IPNFA Advanced Instructor, PNF-Fachlehrer
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PNF Serie 13 (ab 2023)
(Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation - Bahnung im PNF-Konzept), gemäß § 124 Absatz 2 SGB V von den Spitzenverbänden der Krankenkassen anerkannt
Kategorie: Alternative Therapien
Kursinhalt
Grundkurs:
•Vermittlung der normalen Bewegung eines gesunden Menschen im Raum
• Haltungskontrolle, Bewegungsübergänge, sowie der Vergleich der kompensatorischen Bewegung der Patienten aus verschiedenen Bereichen, wie z. B. Neurologie (Hemiplegie, MS, Parkinson, ALS etc.)
• Haltungsschäden (Skoliose, Bechterew, Scheuermann)
• Orthopädie (Schmerz, Gelenkersatz, Postoperative Zustände, etc.) zur Bewegungsnormalisierung
Im GK I werden von der Kursleiterin Patienten vorgestellt, um die Anwendung von PNF an verschiedenen Störungen zu demonstrieren.
Im GK II des Grundkurses arbeiten die Teilnehmer unter Supervision der Instruktorin mit Patienten, um Sicherheit in der Anwendung des PNF-Konzeptes zu gewinnen. Die Aufteilung des Unterrichts besteht überwiegend aus praktischem Arbeiten und ca. 30 % theoretischen Vorträgen, zu Themen wie: Motorisches Lernen, Gang-Analyse, Motorische Entwicklung und Motorische Kontrolle, Spastik etc. Die Kursteilnehmer sind nach Beendigung des Grundkurses in der Lage das PNF-Konzept bei Patienten mit verschiedenen funktionellen Problemen anzuwenden. Während der Weiterbildung ist ein Fallbericht zu erstellen.
Zu Beachten
Die Teilnehmer an der Weiterbildung müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/Krankengymnast 1 sowie ein Jahr Berufserfahrung2 nach Abschluss der Ausbildung nachweisen.
1 Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. Die Berufsausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Ausbildungsanforderungen (theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung und erfolgreiche Abschlussprüfung, vgl. § 9 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG- vom 26. Mai 1994) erfüllt sind. Das Datum der Urkundenausstellung ist ohne Bedeutung. § 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG-vom 26. Mai 1994 in Verbindung mit § 21 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind entsprechend anzuwenden.
2 Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtig
Die Weiterbildung setzt sich aus Grundkurs (100 UE) und Aufbaukurs (50 UE) zusammen und sie ist abgeschlossen, wenn sämtliche Kurseinheiten sowie die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurden. Zwischen Abschluss des Grundkurses und Beginn des Aufbaukurses muss der Abstand mindestens 6 Monate sein. Die Weiterbildung muss innerhalb von zwei Jahren beendet werden, sofern sie nach dem 1. Juli 1997 begonnen wurde.
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Kursindex:
PNF131
Leitung:
Teilnehmer:
Ärzte, Krankengymnast/in, Physiotherapeut/in, Ergotherapeuten
Uhrzeit:
1.-4.Tag: 9.00 - 18.00 Uhr
5. Tag: 8:30-14:00 Uhr
Ort:
Weiterbildungszentrum ADMEDIA Hauptsitz
Bayreuther Str. 12 | 09130 Chemnitz
UE:
50
FP:
50

PNF131
Serie 13 GK 1
Kurstermin:
19.04.23 - 23.04.23
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