Heilpraktiker - Abrechnungsworkshop
So geht die Abrechnung als HP und sektoraler HP!
Themen:
Wie viel ist meine Leistung wert? Preisgestaltung?
Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Dabei resultiert die Höhe der üblichen Vergütung aus der Bestimmung der Leistung nach „billigem Ermessen" (§ 315 BGB).
Schon einmal verzweifelt bei der Suche Dach Deiner Therapieform?
Im GebüH nicht enthalte Leistungen können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden...
- Wie schreibe ich eine Rechnung/ Liquidation richtig
- PKV, Beihilfe und Zusatzversicherungen - Unterschiede
- praktische Entwicklung von Leistungsketten
- Abrechnungsprogramme
Nach Erläuterung genannter "Fakten" besteht Raum anhand Ihrer Diagnosen eine Liquidation/ die Leistungsketten zu erarbeiten.
Für die reibungslose Durchführung des Webinars möchten wir Ihnen im Folgenden noch einige Hinweise geben.
Sie benötigen:
- einen PC oder Tablet inkl. Kamera
- eine stabile Internetverbindung, bestenfalls WLAN der LAN (Hotspots via Handy sind nicht empfehlenswert)
- ein Headset inkl. Mikrofon um die Nebengeräusche so gering wie möglich zu halten
- einen Raum in dem Sie während des Webinars ungestört sind
So geht die Abrechnung als HP und sektoraler HP!
Themen:
Wie viel ist meine Leistung wert? Preisgestaltung?
Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Dabei resultiert die Höhe der üblichen Vergütung aus der Bestimmung der Leistung nach „billigem Ermessen" (§ 315 BGB).
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Im GebüH nicht enthalte Leistungen können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden...
110,00 EUR
So geht die Abrechnung als HP und sektoraler HP!
Themen:
Wie viel ist meine Leistung wert? Preisgestaltung?
Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Dabei resultiert die Höhe der üblichen Vergütung aus der Bestimmung der Leistung nach „billigem Ermessen" (§ 315 BGB).
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